2 Herzen schlagen in meiner Brust. Das eine, ein moralisches, ein Herz der Talentförderung, der Jugendförderung und ein Herz des logischen Denkens. Dieses Herz ist auch in meinem Körper des Ismaninger Handballers.
Das andere, ein rechtliches, ein Herz der Spielordnung, der Rechtsordnung und der Erkenntnis, dass logisches Denken nicht immer in der Verbandsarbeit einfach umzusetzen ist, da Ordnungen und rechtliche Grundlagen dies verhindern. Dieses Herz schlägt im Körper des stellv. Bezirksvorsitzenden für Jugend.
Beide Herzen zu vereinen, war mein Ziel in den letzten 2 Wochen. Es hat nicht geklappt.
Es geht um die weibliche C-Jugend, die zur Qualifiaktion 2 Mannschaften gemeldet hat. Eine in die Bayernligaqualifikation, eine in die Landesligaqualifikation. Da die Anzahl der Teams in der Landesligaquali mehr als überschaulich war und eine Quali nicht zu Stande gekommen wäre, hat der Spielleiter, Herr Rathgeber, die Teams der Landesligaquali auch in die Bayernligaquali gesteckt. Ismaning 1 hatte somit einen vereinseigenen Konkurrenten, Ismaning 2 in der Bayernligaquali.
Laut Spielordnung - und da kann man sich jetzt drüber aufregen oder nicht - ist dies laut §40/3 nicht gestattet. Er verbietet, dass 2 Mannschaften eines Vereins in einer Liga spielen, ausschließlich der niedrigsten. Hier wurde ein Fehler vom Verband gemacht, der es übersehen hat, Ismaning 2 zur Bayernligaquali zu zulassen. Dieser Fehler fiel während der Qualirunde dem Verband bereits auf, jedoch wurde nicht sofort gehandelt, sondern Ismaning 2 durfte in aller Ruhe in einer sehr starken 3. Qualirunde mitmischen. Blöderweise - aus Verbandssicht - haben sich nun beide Ismaninger Teams deutlich für die Bayernliga qualifiziert.
§40/3 gilt jedoch trotzdem noch und hätte eine Umkehr von sämtlichen Grundsätzen der Talentförderung zur Folge. Wenn es da aus Sicht der Ismaninger und auch aus Sicht eines Rechtsexperten der Verbands nicht den § 40/5 gäbe. Dieser besagt nämlich, dass der Landesverband eine Ausnahmeregelung treffen darf was §40/3 betrifft. Rechtlich geschrieben, es bedeutet, dass der Landesverband sagen kann, Ismaning 2 darf ausnahmsweise doch in der neben Ismaning 1 spielen. So schön so gut - das Herz der Talentförderung und die moralischen Herzschläge waren wieder deutlich lauter zu hören.
Doch das rechtliche Herz ließ nicht lange auf sich warten. Es steht zwar nirgends geschrieben, wann und wo diese Ausnahmeregelung erlassen werden muss, laut Rechtsgefühl des Vizepräsidenten Rechts aber "vor der Qualirunde." Somit gäbe es keine Ausnahme und der §40/3 träfe voll zu und katapultiert eine Bayernligatruppe in den Bezirk zurück.
Die Rechtsauffassung des Talentförderers sagt jedoch, dass die Ausnahmeregelung vor Beginn einer neuen Spielrunde zu treffen ist und in diesen Durchführungsbestimmungen verankert werden muss. Zwischen Qualirunde und Spielrunde muss unterschieden werden! Somit wäre noch bis 1.7. (dann beginnt nämlich die neue Runde) Zeit, um per Präsidiumsbeschluss (oder erweitertes davon) im schriftlichen Verfahren diese Ausnahmeregelung zu besorgen. Denn klar muss auch gesagt werden: Hier hat der Verband einen Fehler gemacht und sollte diesen auch auf Verbandsebene moralisch korrekt auslöffeln.
Sie sehen und lesen, dass mein moralisches Herz bei all meinem Verständnis für Rechts -und Spielordnungen überwiegt. Ich sehe schwarze Wolken aufziehen, sollte sich hier die Rechtssprechung stur stellen und keinen anderen Lösungsweg suchen, denn dann kommen im Bezirk Ergebnisse zustande von 30:9 und 35:12, was keinem Beteiligten etwas bringt. BHV Leistungskonzept ade und was ich viel schlimmer finde, erleidet die wiederaufgebaute Zusammenarbeit zwischen Verband und Verein einen herben Vertrauensbruch und Rückschlag.
Ein rechtlicher Einspruch des Vereins hätte sehr große Erfolgsaussichten, doch wäre es zeitlich nicht möglich, eine rechtzeitige Urteilsverkündung zu erwirken. Das Urteil käme im November oder Dezember, wo die C-Jugend Bayernliga schon längst im Spielbetrieb wäre. Und ums bloße Rechthaben geht es hier auf Vereinsseite keinem!
Mein Herz als Talentförderer im Verband schlägt auch bei anderen Verbandsoffiziellen! Lasst uns hoffen, dass am Ende dieses Herz auch in letzter Instanz lauter schlägt.