Festspielparagraph für Jugendliche wurde auf eine Initiative aus Bayern im gesamten DHB Bereich stark gelockert!
§ 55 SpO
Ab 01.07.2012 wird der Absatz 12 wie folgt geändert:
a) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen.
Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht
b) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen und Dritten Ligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der fünfthöchsten Spielklasse zulässig.
Anmerkung Autor: In der Spielordnung wird die männliche Form eingesetzt, natürlich ist diese Ordnungsänderung auch für das weibliche Geschlecht gültig!